|
Warum ist eine energetische Inspektion von Klimaanlagen vorgeschrieben?
Zum Schutz unseres Klimas und damit der Erhaltung unserer Lebensgrundlage für uns und nachfolgenden Generationen, strebt die Bundesregierung eine Senkung der CO2-Emissionen um 40% bis zum Jahr 2020 an.
Ca. 14 % der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland entfallen auf den Betrieb von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen. Aufgrund dieser Größenordnung ergibt sich hier ein enormes Einsparungspotential.
Wo wird dies gefordert?
In der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energiesparverordnung - EnEv) 2007 und 2009.
Welche Anlagen müssen überprüft werden?
Alle Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden mit einer Nennkälteleistung von mehr als 12 kW.
Wann müssen diese überprüft werden?
Klimaanlagen die vor dem 1.10.1987 in Betrieb genommen wurden müssen bis zum 1.10.2009 geprüft werden.
Anlagen mit Baudatum zwischen Oktober 1987 und September 1995 bis zum 30.10.2011.
Anlagen mit Baudatum zwischen Oktober 1995 und September 2003 bis zum 30.10.2013.
Alle 10 Jahre ist eine Wiederholungsprüfung vorgeschrieben.
Wer darf die Inspektion vornehmen?
Personen mit einem “berufsqualifizierendem Hochschulabschluss”. Diese stellen nach der Inspektion eine Bescheinigung aus, in der die Ergebnisse der Inspektion aufgeführt sind sowie Name, Anschrift und Berufsbezeichnung der inspizierenden Person. Der Anlagenbetreiber hat den Behörden auf Verlangen die Bescheinigung vor zu legen.
Das Nichteinhalten dieser Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar
|